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   BFH, 07.06.1988 - VIII R 76/85   

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https://dejure.org/1988,1227
BFH, 07.06.1988 - VIII R 76/85 (https://dejure.org/1988,1227)
BFH, Entscheidung vom 07.06.1988 - VIII R 76/85 (https://dejure.org/1988,1227)
BFH, Entscheidung vom 07. Juni 1988 - VIII R 76/85 (https://dejure.org/1988,1227)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 4; KStG 1977 § 5 Abs. 1 Nr. 5

  • Wolters Kluwer

    Betriebsausgaben - Beiträge - Berufsverband

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4; KStG (1977) § 5 Abs. 1 Nr. 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beitragszahlungen an einen Berufsverband als Betriebsausgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 154, 462
  • NJW 1989, 1887
  • BB 1989, 50
  • BB 1989, 51
  • DB 1989, 155
  • BStBl II 1989, 97
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.01.1988 - V R 48/85

    Umsatzsteuer - Steuerfreiheit

    Auszug aus BFH, 07.06.1988 - VIII R 76/85
    Das ergibt sich aus dem nicht zur Veröffentlichung bestimmten Urteil des V. Senats des BFH vom 28. Januar 1988 V R 48/85.

    Zwar betraf das Urteil V R 48/85 nicht die Streitjahre, sondern die Jahre 1975 und 1976.

    Auch insoweit verweist der Senat auf das BFH-Urteil vom 28. Januar 1988 V R 48/85.

    Es wird die Ausführungen in dem BFH-Urteil vom 28. Januar 1988 V R 48/85 zu beachten haben.

  • BFH, 18.09.1984 - VIII R 324/82

    Beiträge an einen Berufsverband sind Betriebsausgaben, wenn die Ziele des

    Auszug aus BFH, 07.06.1988 - VIII R 76/85
    Vielmehr muß auch die tatsächliche Geschäftsführung des Verbandes mit den satzungsmäßigen Zielen übereinstimmen (BFH-Urteil vom 18. September 1984 VIII R 324/82, BFHE 142, 251, BStBl II 1985, 92).

    Im Urteil in BFHE 142, 251, BStBl II 1985, 92 hatte der Senat über diese Problematik nicht zu entscheiden.

  • BFH, 17.05.1952 - I D 1/52
    Auszug aus BFH, 07.06.1988 - VIII R 76/85
    Dies wäre zu verneinen, wenn die Tätigkeit des Wirtschaftsrats durch Verfolgung von allgemein-politischen Belangen ein berufsverbandsschädliches Ausmaß im Sinne der Grundsätze des BFH-Gutachtens vom 17. Mai 1952 I D 1/52 S (BFHE 56, 591, BStBl III 1952, 228) erreicht hätte.
  • BFH, 21.11.1983 - GrS 2/82

    Betriebsausgaben - Geldbuße - Geldstrafe

    Auszug aus BFH, 07.06.1988 - VIII R 76/85
    Aufwendungen sind durch den Betrieb veranlaßt, wenn sie objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. November 1983 GrS 2/82, BFHE 140, 50, BStBl II 1984, 160).
  • BFH, 04.03.1986 - VIII R 188/84

    Zuwendungen an politische Parteien sind im allgemeinen nicht als Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 07.06.1988 - VIII R 76/85
    Ein Abzug der Beitragszahlungen als Betriebsausgaben kommt in diesem Fall nur dann nicht in Betracht, wenn die zuständigen Organe der Klägerin wußten, daß die Geschäftsführung des Wirtschaftsrats in Widerspruch zu seinen satzungsmäßigen Zielen stand; gleiches gilt, wenn die Organe der Klägerin dies ernstlich für möglich gehalten und in Kauf genommen haben (vgl. BFH-Urteil vom 4. März 1986 VIII R 188/84, BFHE 146, 151, 154, BStBl II 1986, 373).
  • BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90

    Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband

    Es kann unterstellt werden, daß die FG nach ihrer Satzung - insofern vergleichbar dem C -Wirtschaftsrat (vgl. BFH DB 1989, 156, 157 f.; BFH BStBl. II 1989, 97, 98) - ein Berufsverband hätte sein können.

    Sachlich verdienen die Ausführungen, die inzwischen auch in die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eingegangen sind (BFH DB 1989, 156, 157; BFH BStBl. II 1989, 97, 98), entgegen der Ansicht der Revision gerade deshalb Beachtung, weil Zuwendungen an politische Parteien schon seit Jahren vor den hier erörterten Veranlagungszeiträumen (1972 bis 1981) bei der Körperschaftsteuer und der Einkommensteuer nur in ganz beschränktem Umfang steuerlich (als Sonderausgaben) abziehbar waren (vgl. BGHSt 34, 272, 280), wodurch die Frage, ob solche Zuwendungen unbeschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben sein könnten, besonderes praktisches Gewicht erlangten.

    bb) Beitragszahlungen an einen Berufsverband sind zwar als Betriebsausgaben abziehbar (BFH BStBl. III 1952, 228, 232; BStBl. II 1989, 97, 98).

    Die Zahlungen der KG wurden deshalb insoweit nicht "für den Betrieb" geleistet; sie hingen entgegen der Ansicht der Revision weder objektiv mit dem Betrieb zusammen, noch waren sie subjektiv, das heißt aus der Sicht der KG, dazu bestimmt, dem Betrieb zu dienen (BFH BStBl. II 1989, 97, 99).

    Von diesem Begriff werden nur Aufwendungen eines Unternehmers erfaßt, die er zwar vergebens, aber subjektiv in Verfolgung eines Zweckes tätigt, der mit dem Betrieb zusammenhängt (vgl. BFH BStBl. II 1989, 97, 99).

    In einem Urteil vom 7. Juni 1988 (BStBl. II 1989, 97, 99) hat der Bundesfinanzhof für einen Fall wie den vorliegenden im übrigen zu Recht hervorgehoben, ein Betriebsausgabenabzug komme - unabhängig von der Frage des Vertrauensschutzes - nicht in Betracht, wenn die zuständigen Organe der KG wissen, daß die Geschäftsführung des Verbandes in Widerspruch zu seinen satzungsmäßigen Zielen steht, oder wenn sie dies ernstlich für möglich halten und in Kauf nehmen.

    Für die steuerliche Erheblichkeit des Verschweigens kommt es nicht darauf an, ob die Kenntnisse des Angeklagten rechtlich schon eine Qualifizierung der Mitgliedsbeiträge als Betriebsausgaben ausschließen (BFH BStBl. II 1989, 97, 99) oder ob sie nur im Hinblick auf die Versagung eines sonst in Betracht kommenden Vertrauensschutzes steuerlich von Bedeutung sind.

  • BFH, 21.09.1989 - IV R 28/89

    Voraussetzungen einer Abzugsfähigkeit von Betragszahlung an einen Berufsverband

    Der Bundesfinanzhof hat bereits mehrfach entschieden, daß Beitragszahlungen an eine Vereinigung, die nach ihrer Satzung Ziele verfolgt, welche geeignet sind, der Erhaltung und Fortentwicklung des Betriebs zu dienen, und deren Geschäftsführung mit deren satzungsgemäßen Zielen übereinstimmt (Berufsverband), nach § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgaben abzuziehen sind (vgl. Urteil vom 7. Juni 1988 VIII R 76/85, BFHE 154, 462, BStBl II 1989, 97, m. w. N.).

    Im Urteil in BFHE 154, 462, BStBl II 1989, 97 ist ferner dargelegt worden, daß der Wirtschaftsrat der CDU nach seiner Satzung ein Berufsverband ist.

    Das Urteil VIII R 76/85 ist zwar zu in den Jahren 1978 und 1979 gezahlten Beiträgen ergangen.

    Nach der Entscheidung in BFHE 154, 462, BStBl II 1989, 97 ist der Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, wenn die Geschäftsführung eines Berufsverbandes mit seinen satzungsgemäßen Zielen nicht übereinstimmt und der Steuerpflichtige dies bei der Beitragszahlung wußte oder für ernsthaft möglich gehalten und in Kauf genommen hat.

    Dazu wird auf das Urteil in BFHE 154, 462, BStBl II 1989, 97 und auf das nicht zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des V. Senats vom 28. Januar 1988 V R 48/88 Bezug genommen.

  • BFH, 17.11.2015 - X R 3/14

    Betriebsausgabenabzug trotz nicht erbrachter Eingangsleistung - fehlerhafte

    So schließt die Vergeblichkeit von Aufwendungen den Betriebsausgabenabzug nicht aus (zu "erfolglosen Aufwendungen" BFH-Urteil vom 4. März 1986 VIII R 188/84, BFHE 146, 151, BStBl II 1986, 373, unter II.1.; zu "unangemessenen Aufwendungen" BFH-Urteil vom 8. Oktober 1987 IV R 5/85, BFHE 150, 558, BStBl II 1987, 853; zu "Fehlmaßnahmen" BFH-Urteil vom 7. Juni 1988 VIII R 76/85, BFHE 154, 462, BStBl II 1989, 97, unter 1. vor a; zu einer von einem Mitgesellschafter unterschlagenen Einlage in eine Personengesellschaft Senatsurteil vom 29. März 2000 X R 99/95, BFH/NV 2000, 1188, unter II.1.; dort auch Nachweise auf die BFH-Rechtsprechung zur Abziehbarkeit von Schäden durch Diebstähle von Angestellten oder Dritten).
  • BFH, 13.08.1993 - VI R 51/92

    1. Zu den Voraussetzungen des Werbungskostenabzugs von Mitgliedsbeiträgen eines

    Der BFH hat sich bereits in den Urteilen vom 28. Januar 1988 V R 48/85 (Der Betrieb - DB - 1989, 156), vom 7. Juni 1988 VIII R 76/85 (BFHE 154, 462, BStBl II 1989, 97) und vom 21. September 1989 IV R 28/89 (BFH/NV 1990, 360) mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Wirtschaftsrat ein Berufsverband ist und er deshalb gemäß § 4 Nr. 22 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1967 steuerfreie Umsätze tätigt bzw. die Beitragszahlungen als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) abziehbar sind.

    Insoweit wird auf das Urteil des VIII. Senats in BFHE 154, 462, BStBl II 1989, 97 Bezug genommen.

    Der Verein versteht sich nach seiner Satzung vom 10. März 1983 nicht mehr wie zuvor als ein Zusammenschluß deutscher Unternehmer auf berufsständischer Basis (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 154, 462, BStBl II 1989, 97), sondern als ein Zusammenschluß von Unternehmern und unternehmerisch Tätigen.

  • FG Schleswig-Holstein, 12.02.1998 - I 366/95

    Erwerb einer eigengenutzten Wohnung gegen Leibrentenzahlung

    Das FA stelle sich mit seinen einspruchsabweisenden Ausführungen gegen den klaren und eindeutigen Wortlaut des Gesetzes sowie gegen die Verwaltungsauffassung (vgl. Oberfinanzdirektion - OFD - Berlin vom 28. April 1988 in Deutsches Steuerrecht - DStR - 1988, 785; OFD Münster vom 18. November 1988 in BB 1989, 51, 54 Abschnitt X) und die herrschende Meinung in der Literatur.

    Auch in der Verwaltung wird diese Auffassung zum Teil vertreten (vgl. OFD Berlin, Verfügung vom 28. April 1988 in DStR 1988, 785; OFD Münster, Verfügung vom 18. November 1988 in BB 1989, 51, 54 Abschnitt X).

  • BFH, 27.04.1990 - VI R 35/86

    Anforderungen an die Geltendmachung von Werbungskosten - Erzielung von Einkünften

    Sollte das FG dies bejahen, wird es erneut der Frage nachgehen müssen, inwieweit die tatsächliche Geschäftsführung des Marketing-Clubs mit dessen satzungsgemäßen Zielen übereinstimmte (BFH-Urteile vom 7. Juni 1988 VIII R 76/85, BFHE 154, 462, BStBl II 1989, 97 m.w.N.; in BFHE 142, 251, BStBl II 1985, 92).

    Sollte dies nicht der Fall sein, ist ein Werbungskostenabzug nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG möglich (BFH-Urteile in BFHE 154, 462, BStBl II 1989, 97, und vom 4. März 1986 VIII R 188/84, BFHE 146, 151, BStBl II 1986, 373).

  • FG Düsseldorf, 12.03.2009 - 14 K 5123/05

    Voraussetzungen für eine Gewerbesteuerbefreiung einer Lotto-Spielgemeinschaft

    Schließlich stünden einem Betriebsausgabenabzug die Grundsätze der BFH-Urteile vom 07.06.1988 VIII R 76/85 und vom 21.09.1989 IV R 28/89 entgegen.
  • BFH, 27.07.1994 - X R 97/92

    Zahlungen für die Übertragung des Erbbaurechts an einem vom Vorerbbauberechtigten

    Die Oberfinanzdirektion Münster hatte dementsprechend vom Erbbauberechtigten übernommene und vor Bezug bezahlte Erschließungskosten in voller Höhe zum Abzug als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG zugelassen (Verfügung vom 18. November 1988, BB 1989, 51).
  • BFH, 20.08.1992 - V R 2/88

    Fortbildung auf dem Gebiet einer neuen ärztlichen Behandlungsmethode -

    Nach der Rechtsprechung der Ertragsteuersenate des BFH ist ein Berufsverband ein Zusammenschluß natürlicher oder juristischer Personen zur Wahrnehmung allgemeiner, aus der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit erwachsender ideeller und wirtschaftlicher Interessen eines Berufsstandes oder Wirtschaftszweiges (BFH-Urteile vom 27. April 1990 VI R 35/86, BFH/NV 1990, 701 unter 2. a, m.w.N., und vom 7. Juni 1988 VIII R 76/85, BFHE 154, 462, BStBl II 1989, 97; Gutachten vom 17. Mai 1952 I D 1/52 S, BFHE 56, 591, BStBl III 1952, 228; vgl. auch List in Sölch /Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, § 4 Nr. 22 Rdnr.14).
  • FG Köln, 14.09.2000 - 13 K 3298/00

    Zur Voraussetzung der allgemeinen Interessenvertretung für die Annahme eines

    Außerdem muss die tatsächliche Geschäftsführung des Verbandes mit dessen satzungsmäßigen Zielen übereinstimmen (BFH-Urteil vom 07.06.1988 VIII R 76/85, BStBl II 1989, 97).
  • FG Köln, 11.05.2000 - 15 K 6076/94

    Vorkostenabzug von Erschließungskosten durch einen Erbbauberechtigten

  • FG Düsseldorf, 12.03.2009 - 14 K 5127/05

    Lotto-Servicegesellschaft: Abführung der Spieleinsatzanteile an Treuhänder;

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.04.1995 - 1 K 2662/93

    Einkommensteuer; Mitgliedsbeiträge an den Wirtschaftsrat der CDU

  • FG Hamburg, 13.06.1995 - III 170/93

    Voraussetzungen für eine Änderung eines Einkommensteuerbescheids; Geltendmachung

  • BFH, 28.01.1988 - V R 48/85
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